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Bildungsurlaub - wer wie was warum?
In einigen deutschen Bundesländern stehen Arbeitnehmern jährlich fünf Kalendertage Bildungsurlaub zu. Oftmals werden zwei Jahre zusammengenommen, so dass Ihnen zehn Tage zur Weiterbildung zur Verfügung stehen. Die meisten unserer Intensivsprachkurse (mind. 30 Wochenstunden) sind in Hamburg und Hessen, einige auch in Schleswig-Holstein anerkannt.
Welche Sprachschulen in welchem Land zum Bildungsurlaub anerkannt sind, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Falls Sie eine Bescheinigung für den Bildungsurlaub benötigen, teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit Ihrer Anmeldung mit.
Warum lohnt sich eine Sprachreise als Bildungsurlaub?
- Recht auf Bildungsurlaub: Das 1976 von der Bundesregierung verabschiedete Recht auf Bildungsfreistellung ermöglicht Arbeitnehmern, durch Weitebildungsmaßnahmen den sich ständig verändernden Anforderungen im gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben gewachsen zu sein.
- Bedeutung von Sprachenkenntnissen: Im Zeitalter der zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung erlangen besonders Fremdsprachenkenntnisse eine immer größere Bedeutung - ganz gleich in welchem beruflichen Umfeld Sie sich bewegen.
- Sprachkurs als Bildungsurlaub: Daher bietet es sich an, den bezahlten Extraurlaub für eine Sprachreise zu investieren.
- Anerkannte Sprachkurse: Hier finden Sie eine ausführliche Liste mit Sprachkursen, die bei carpe diem Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt sind:
Wer hat Anspruch auf eine Sprach-Bildungsreise?
- Anspruchsberechtigte: Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der mindestens 6 Monate im Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist, Anspruch auf Bildungsurlaub.
- Unterschiede in den Bundesländern: In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen für Bildungsurlaube, so dass nur in 11 der 16 Bundesländer das Recht auf jährlichen Bildungsurlaub besteht.
- Für die Teilnahme an Sprachaufenthalten kann in folgenden Bundesländern Bildungsurlaub beantragt werden: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gelten ähnliche Regelungen nur für den öffentlichen Dienst.
- NRW-Bildungscheck: Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Unterstützung für berufsbezogene Fortbildungen wie z.B. eine Sprachreise im Ausland. Mit dem Bildungsscheck können Sie die Hälfte Ihrer Kosten (bis max. 500 €) für eine Sprachreise erstattet bekommen. Voraussetzung: Sie leben und/oder arbeiten in NRW und haben seit 2 Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung besucht.
Weitere Infos unter www.bildungsscheck.nrw.de
Was sind die Bedingungen für eine Anerkennung als Bildungsurlaub?
- Dauer des Bildungsurlaubes: Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf eine Woche (5 Arbeitstage) Bildungsurlaub.
- Empfohlene Mindestlänge: Der Anspruch auf Bildungsurlaub von zwei aufeinander folgenden Jahren kann zu 2 Wochen (10 Arbeitstagen) zusammengefasst werden. Da ein Sprachkurs mindestens zwei Wochen dauern sollte, ist dieses Zusammenziehen von zwei Perioden für Sprachreisen sehr empfehlenswert. Ihrem Arbeitgeber müssen Sie diesen Wunsch rechtzeitig zum Kalenderjahrwechsel mitteilen.
- Mehrwöchige Sprachkurse: Es ist möglich, einen mehrwöchigen Bildungsurlaubskurs zu belegen und dafür nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber zu deklarieren.
- Gehalt: Während Ihres Bildungsurlaubes beziehen Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt.
- Unterrichtsdauer: Der Sprachkurs muss in der Regel mindestens 30 Wochenstunden umfassen (an 5 aufeinander folgenden Tagen täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden). Ausnahme Niedersachsen: 40 Wochenstunden.
- Behördliche Anerkennung: Der Sprachkurs muss im Bundesland des Arbeitgebers als Bildungsurlaub behördlich anerkannt sein. Ist ein Sprachkurs bereits von einem Bundesland genehmigt worden, so wird die Anerkennung in der Regel von den anderen Bundesländern übernommen.
Wie läuft die Beantragung ab?
- Informieren Sie sich rechtzeitig beim Arbeitgeber nach einem geeigneten Zeitraum für Ihren Bildungsurlaub.
- Anmeldung für den Sprachurlaub: Mindestens 3 Monate vor Reiseantritt
- Anmeldebestätigung: Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, in der wir Ihnen bescheinigen, dass Sie für eine anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltung verbindlich angemeldet sind. Diese Bescheinigung legen Sie Ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn vor.
- Kurs- und Veranstalterwahl: Die Wahl des Bildungsurlaubveranstalters sowie der Kurse unterliegt keinerlei Beschränkungen durch den Arbeitgeber.
- Genehmigung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nicht ablehnen. Lediglich der Zeitpunkt kann aus betrieblichen Gründen verweigert werden.
- Steuern: Grundsätzlich gilt, dass ein Sprachkurs, der der Fortbildung im ausgeübten oder Aus- und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf dient, steuerlich geltend gemacht werden kann. Die tatsächliche Anerkennung beim Finanzamt zu erlangen, wird allerdings immer schwieriger. Die Chancen steigen, wenn private Interessen bei der Sprachreise ausgeschlossen werden können und pro Tag mindestens sechs Unterrichtsstunden absolviert werden. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Buchung beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater zu informieren.
- Weitere Informationen: Sie können sich bei weiteren Fragen auch direkt an die einzelnen Landesministerien für Bildung wenden:
Berlin
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
