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Reisebedingungen 2012
Sehr geehrte Kunden,
„carpe diem Sprachreisen“ ist eine Marke der Firma Travelplus Group GmbH, Münster. „carpe diem Sprachreisen“, nachstehend „CDS“ abgekürzt, bezeichnet in den nachfolgenden Reisebedingungen also die Firma Travelplus Group GmbH als Ihren Vertragspartner im Falle des Zustandekommens des Reisevertrages.
Zur optimalen Abwicklung Ihrer Sprachreise bzw. Ihres Praktikumsaufenthalts tragen klare rechtliche Regelungen bei. Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Reisebedingungen aufmerksam zu lesen. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen und CDS im Falle unserer Buchungsbestätigung zustande kommenden Reisevertrages.
1. Anwendungsbereich dieser Reisebedingungen1.1. Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Verträge mit CDS über Sprachreisen, Sprachreisen kombiniert mit Praktika und für Verträge über Praktika ohne Sprachunterricht. 1.2. Soweit für Verträge, welche Praktika beinhalten, besondere Regelungen gelten, ist dies in den nachfolgenden Vertragsbestimmungen entsprechend vermerkt. 2. Abschluss des Reisevertrages2.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), welche nur mit dem per Post, Fax oder per E-Mail (Anhang) an CDS zu übermittelnden Buchungsformular erfolgen kann, bietet der Kunde CDS den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen verbindlich an. Bei Minderjährigen erfolgt mit der Buchung ein Vertragsangebot gleichzeitig für den Minderjährigen, gesetzlich vertreten durch die Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten und für diese selbst. 2.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung von CDS zustande. Wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt, kann die Buchungsbestätigung verbindlich auch per E-Mail, per Fax oder telefonisch erfolgen. 2.3. Erfolgt die Buchung durch ein Unternehmen oder eine Institution, so wird Vertragspartner von CDS ausschließlich das Unternehmen oder die Institution, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. 2.4. Erfolgt bei der Buchung durch einen Kunden auf dessen Wunsch hin die Rechnungsstellung an ein Unternehmen (insbesondere z.B. den Arbeitgeber) so bleibt der buchende Kunde gleichwohl Vertragspartner von CDS und damit Zahlungspflichtiger. Besondere Regelungen bei Reisen mit Praktika 2.5. Bei Verträgen mit Praktika gelten folgende besonderen Bestimmungen für den Vertragsabschluss:
3. Vertragliche Leistungen, Besonderheiten bei Verträgen mit Praktika3.1. Die vertraglichen Leistungen von CDS bestimmen sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und nach Maßgabe sämtlicher Hinweise und Erläuterungen für die Reise, die Sprachkurse, die Unterkunft, das Reiseland und alle sonstigen Umstände der Reise, soweit diese Hinweise und Erläuterungen dem Kunden bei der Buchung (Reiseanmeldung) vorliegen oder bekannt sind. 3.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Schulen, Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von CDS nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von CDS hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 3.3. Schul-, Orts- und Unterkunftsprospekte, die nicht von CDS herausgegeben werden, sind für CDS und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von CDS gemacht wurden. 3.4. Bezüglich der vertraglichen Leistungspflicht von CDS bei Praktika gilt:
4. Bezahlung4.1. Der Reisepreis ist nach Vertragsabschluss und nach Übergabe des Sicherungsscheins gemäß §651k BGB vier Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. 4.2. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung bei CDS zugesandt oder ausgehändigt. 4.3 Soweit CDS zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen. 4.4. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, so ist CDS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. dieser Bedingungen zu belasten. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber CDS unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert CDS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann CDS, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3. CDS hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung beträgt nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden, jeweils bezogen auf den Reisepreis und den vertraglich vereinbarten Termin des Reiseantritts:
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, CDS nachzuweisen, dass CDS überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von CDS geforderte Pauschale. 5.5. CDS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit CDS nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht CDS einen solchen Anspruch geltend, so ist CDS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. CDS empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden gem. § 651 b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. 6. Umbuchungen6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann CDS bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 30 €pro Kunde und Änderungsvorgang erheben. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene LeistungNimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. CDS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen8.1. Stört der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung eines Programms, verletzt er berechtigte Interessen der Gastfamilie oder beeinträchtigt er das Miteinander in der Gastfamilie, der Schule oder der örtlichen Gemeinschaft unzumutbar oder verstößt er gegen die ihm mitgeteilten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Programmregeln oder gegen die Gesetze, Sitten oder Gebräuche des Gastlandes in grober Weise, so ist CDS berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Entsprechendes gilt bei der Störung der Durchführung des Praktikums oder berechtigter Interessen der Partnerorganisation des Praktikums. 8.2. Die Kündigung setzt eine Abmahnung voraus, es sei denn, das Verhalten des Teilnehmers stellt objektiv eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar, insbesondere im Falle einer erheblichen Gefährdung des Teilnehmers selbst oder beteiligter Personen und/oder, wenn sich der Teilnehmer ohne sachlich rechtfertigenden Grund weigert, seine Vertragspflichten zu erfüllen. 8.3. Die örtlichen Partner und Beauftragten von CDS sind von CDS bevollmächtigt, Abmahnungen vorzunehmen und gegebenenfalls die Kündigung auszusprechen. 8.4. Im Falle einer berechtigten Kündigung des Vertrages hat der Teilnehmer das Programm, das Praktikum, die Schule und die Gastfamilie zu verlassen. Die Organisation der Abreise und der Heimreise obliegen in diesem Fall dem Teilnehmer und dessen gesetzlichem Vertreter auf deren Kosten. 8.5. Im Falle einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch von CDS auf den vertraglichen Gesamtpreis bestehen. CDS erstattet jedoch den Betrag zurück, den CDS selbst an Aufwendungen erspart oder der an CDS von örtlichen Partnern und Leistungsträgern zurückerstattet wurde. Hierzu erteilt CDS im Kündigungsfall eine nachprüfbare Abrechnung. Dem Schüler, dessen gesetzlichem Vertreter oder dem sonstigen Vertragspartner von CDS bleiben Einwendungen gegen diese Abrechnung vorbehalten.
| 8.6. CDS ist ferner bis zum Reise-/Programmbeginn zur fristlosen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe folgender Regelungen berechtigt:
9. Besondere Obliegenheiten des Teilnehmers/ Kunden9.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung, insbesondere in den schriftlichen Bewerbungsunterlagen für Praktika und im Rahmen von Telefoninterviews vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. 9.2. In seinem eigenen Interesse an der tatsächlichen Zulassung zum Praktikum vor Ort ist der Teilnehmer verpflichtet, jedwede Sprachtests, insbesondere den schriftlichen Sprachtest im Rahmen der Anmeldung ausschließlich höchstpersönlich ohne jede fremde Hilfe durchzuführen. Auf die Möglichkeit einer Nichtzulassung zum Praktikum gemäß Ziffer 3.4 dieser Reisebedingungen als Konsequenz eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung wird ausdrücklich hingewiesen. 10. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden10.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit CDS wie folgt konkretisiert:
10.2. Örtliche Betreuer, Agenturen, Partnerorganisationen, Schulen, Leistungsträger und deren Mitarbeiter sind nicht befugt und von CDS nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen CDS anzuerkennen. 10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, CDS erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn CDS oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von CDS oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach § 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. 11. Beschränkung der Haftung11.1. Die vertragliche Haftung von CDS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
11.2. Die deliktische Haftung von CDS für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.3. CDS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von CDS sind. CDS haftet jedoch
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften12.1. CDS wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn CDS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen13.1. CDS informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist CDS verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald CDS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren. 13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird CDS den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 13.4. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht von CDS begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von CDS ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt CDS ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. 13.5. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf der Internet- Seite von CDS abrufbar und in den Geschäftsräumen von CDS einzusehen. 14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber CDS unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen 14.2. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von CDS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CDS beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CDS oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CDS beruhen. 14.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 14.4. Die Verjährung nach Ziffer 14.2 und 14.3 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 14.5. Schweben zwischen dem Reisenden und CDS Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder CDS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 15. Rechtswahl und Gerichtsstand15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CDS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 15.2. Der Kunde kann CDS nur an dessen Sitz verklagen. 15.3. Für Klagen von CDS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von CDS vereinbart. 15.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, aus Vorschriften der Europäischen Union oder aus Bestimmungen des Mitgliedstaates, dem der Kunde angehört, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt. Reiseveranstalter ist: Firma Travelplus Group GmbH Geschäftsführer: © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2005 - 2011 |
