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Bildungsurlaub
In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen für Bildungsurlaube, so dass nur in 12 der 16 Bundesländer das Recht auf jährlichen Bildungsurlaub besteht. Für die Teilnahme an Sprachaufenthalten kann in folgenden Bundesländern Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung beantragt werden:
- Berlin
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein.
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gelten ähnliche Regelungen nur für den öffentlichen Dienst. Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf eine Woche (5 Arbeitstage) Bildungsurlaub. Grundsätzlich kann der Anspruch auf Bildungsurlaub von zwei aufeinander folgenden Jahren zu 2 Wochen (10 Arbeitstagen) zusammengefasst werden.
